Bei dem Beleg handelt es sich vermutlich um eine Amtssache, wahrscheinlich eine Gerichtssache. Zur Bestätigung der Portofreiheit musste das versendende Amt beglaubigen, dass die Voraussetzungen zur Portofreiheit gegeben waren. Dazu bestimmte die Gerichtsbehörde einen der Postbehörde bekannt zu machenden verantwortlichen Beamten, der die Poststücke mit dem Portofreiheitsvermerk (das Gekrakel über dem Stempel) und seiner Unterschrift oder einem Stempel beglaubigte. Dieses Verfahren wurde im Deutschen Reich 1870 durch die Verwendung von Dienstmarken abgelöst. In Württemberg, das genau wie Bayern seine Posthoheit noch bis 1920 behielt, wurden die Dienstmarken erst Mitte 1875 eingeführt.
Anmerkung:
Datum des Freimachungsvermerks geht aus dem Leutkirchstempel auf dem Brief hervor. Text im Feld Beschreibung von Jürgen Witkowski.