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Stempel: Post/Absenderfreistempel
Land: Deutschland
Ortsname: Bayreuth
Stempeldatum: 19.12.1944
Stempeltext im Stempelkopf: BAYREUTH 2
Bildbeschreibung bei Motivstempel: Emblem der NS-Volkswohlfahrt (links und rechts)
Textinhalt im Werbeklischee: Werdet Mitglied / der / N.S.V. / NSDAP / Gauleitung Bayr. Ostmark / Amt für Volkswohlfahrt / Bayreuth
Stempelform Tagesstempel: Zweikreisstegstempel
Fabrikat: Francotyp
Stempelfarbe: rot
Anwender: NSV Gauleitung Bayr. Ostmark, Bayreuth
Beschreibung: Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (abgekürzt NSV oder NS-Volkswohlfahrt) wurde im April 1932 durch die Nationalsozialisten als eingetragener Verein gegründet und kurz nach der Machtergreifung im Mai 1933 zur Parteiorganisation der NSDAP erhoben mit Sitz in Berlin-Wilmersdorf.
Die Struktur der NSV glich dem Aufbau der NSDAP mit Orts-, Kreis- und Gruppenverwaltungen. Sie untergliederte sich in sechs "Ämter": Organisation, Finanzverwaltung, Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe, Volksgesundheit, Propaganda und Schulung.
Die NSV erhielt ihre Richtlinien vom "Hauptamt für Volkswohlfahrt". Mitte 1939 bestand die NSV aus 40 Gau-, 813 Kreis- und 26.138 Ortswaltungen.
Solange die Massenarbeitslosigkeit noch bestand, half die NSV bedürftigen Familien auch finanziell, danach (etwa ab 1938) verlagerte sie sich auf reine Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang betrieb die NSV Kindergärten, die in Konkurrenz zu vergleichbaren kirchlichen Einrichtungen traten. Parteimitglieder brachten ihre Kinder in die neuen NSV-Kindergärten mit ihrem Hitlerkult-Motto: „Händchen falten, Köpfchen senken – immer an den Führer denken. Er gibt euch euer täglich Brot und rettet euch aus aller Not.“
Finanziert wurde der Verein aus Spenden und den Beiträgen ihrer zahlenden Mitglieder. Ende 1938 gab es etwa eine Million ehrenamtliche Mitarbeiter der NSV. Zu Kriegsbeginn zählte die NSV 11 Millionen Mitglieder.
Anmerkung: Aus der Stempeldatenbank eines verstorbenen Sammlers.

Das Verwenden des im Stempel zweimal gezeigten Emblems des NSV genügt nach aktueller Rechtsprechung Deutschlands dem Straftatbestand gemäß § 86 StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen).
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Stempelreporter/erfasst: juni-1848
Stempelredakteur/Freischaltung: 30.11.23 09:03:48
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