Nach der zwischen der französischen Post und der Reichspost im Dezember 1801 zur Vereinfachung der Gebührenberechnungen vereinbarten Einteilung der beiderseitigen Postgebiete in Rayons (= Entfernungsstreifen parallel zur gemeinsamen Landesgrenze) lag Schwäbisch Gmünd im Rayon 3. Die Rayonzugehörigkeit sollte vereinbarungsgemäß aus den Herkunftsstempeln der einzelnen Postorte ablesbar sein.
Anmerkung:
Aus der Stempeldatenbank eines verstorbenen Sammlers mit Formatangabe wg Vergleichs-H: ca 525x45.